Der Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist vertraglich nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. Hierdurch kann er auf den gesamten Versicherungsmarkt zugreifen.

Er ist ausschließlich als Interessenvertreter für seine Kunden tätig und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite.

Anlässlich der Zusammenarbeit wird zwischen dem Versicherungsmakler und dem Kunden ein Maklervertrag geschlossen.

Für eine schuldhafte Pflichtverletzung haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Kunden.

Die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler ist für den Kunden kostenfrei. Der Makler wird für seine Leistungen von den Versicherungsgesellschaften, mittels einer Courtage, entlohnt.

Der Versicherungsmakler übernimmt für den Kunden einen Großteil der administrativen Arbeit, wie zum Beispiel:

  • Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
  • Angebotsvergleiche
  • Schriftwechsel mit den Gesellschaften
  • Hilfestellung und Unterstützung bei der Schadensabwicklung

Ein weiterer Vorteil:
Zu seinen gesamten Versicherungsangelegenheiten hat der Kunde nur einen Ansprechpartner … den Versicherungsmakler.

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