Wohngebäude

Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist.

Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.

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Elementar und unbenannte Gefahren

Die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Hauseigentümer abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können sind so bereits abgedeckt.

Dennoch bietet diese Drei-Gefahren-Deckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten. Wir möchten Ihnen hier gerne aufzeigen, wofür Sie die beiden Deckungserweiterungen „Elementarschäden“ und „unbenannte Gefahren“ benötigen und bei welchen Schadenszenarien deren Deckung greifen würde.

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Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird?

Geld, das Ihnen unverzüglich zur Verfügung stehen muss. Denn ein Aufschub der Reparatur ist meistens nicht möglich.

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